Im folgenden finden unser Hygienekonzept zum nachlesen oder zum Download.
Stand 04.03.2022
HSG Vulkan Vogelsberg
Corona Hygieneregeln für Spielbeteiligte bei Spielen
Genereller Einlass in die Sportstätten nur mit einem 3G-Nachweis, d.h. geimpft, genesen
oder getestet. In der gesamten Halle FFP2 Maskenpflicht.
Allen Spielbeteiligten mit Krankheitssymptomen ist der Zugang zur Sportstätte nicht gestattet.
3G-Nachweis der Spielbeteiligten
Erwachsenenbereich:
Der Spiel- und Trainingsbetrieb wird unter Beachtung der 3G Regel durchgeführt, d.h. es
dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen als Spieler/Spielerinnen am
Spielbetrieb teilnehmen.
Jugendbereich:
Auch hier dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete (3G-Regel) Spieler/Spielerinnen
am Spielbetrieb teilnehmen. Für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, gilt das durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als
Testnachweis. Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sowie
Jugendliche, die nicht mehr in die Schule gehen, werden als Erwachsene behandelt und
dürfen nur geimpft, genesen oder getestet teilnehmen. Kinder bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres oder Sechsjährige, die noch nicht zur Schule gehen, benötigen keinen
Nachweis zur Betretung der Sportstätte. Für Kinder aus einem anderen Bundesland, in
dem kein Testheft geführt wird, gilt der Schülerausweis als Nachweis.
Kontaktnachverfolgung:
Die HSG Vulkan Vogelsberg führt für ihre eigenen Mannschaften eine Liste pro
Mannschaft von den Spielern mit Anschrift und Telefonnummer, diese ist beim
Hygienebeauftragten hinterlegt.
Spieler, die nicht auf dem Spielbericht erscheinen, da verletzt o.ä., dürfen den
Spielereingang nicht benutzen.
Kabinen Spieler bzw. Schiedsrichter
Die Mannschaften bekommen eine feste Kabine zugewiesen, diese wird mit einem Zettel,
auf dem die Mannschaft steht, kenntlich gemacht.
In der Schiedsrichterkabine max. 3 Personen und Tragen von Mund-Nasenschutz Typ
FFP2 erforderlich.
Mannschaftsbänke
Es werden pro Mannschaft mind. 2 Bänke aufgestellt. Med. Personal, wenn vorhanden
nur außerhalb der Coachingszone, muss gekennzeichnet und bekannt sein.
Die Bänke werden vor dem Spiel, in der Halbzeit und nach dem Spiel desinfiziert, dies
übernehmen die Zeitnehmer.
Zeitnehmertisch
Alle elektronischen Geräte am Zeitnehmertisch sind vor und nach jedem Spiel zu
desinfizieren. Die Trillerpfeifen und Timeoutkarten müssen nach jedem Spiel desinfiziert
werden.
Wenn mit dem Schiedsrichter oder einem Mannschaftsverantwortlichem kommuniziert
wird und die Abstände nicht eingehalten werden können, muss ein Mund-Nasenschutz
Typ FFP 2 getragen werden.
Wischer/innen
Müssen durchweg Mund-Nasenschutz Typ FFP 2 tragen. Unter 18 Jahre muss eine
Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.
Der Wischmopp muss nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, die Sprühflasche für die
Bankreinigung kann da genommen werden.
Zum Spiel
Technische Besprechung:
Am besten direkt am Zeitnehmertisch, ansonsten in der Schiedsrichterkabine. Alle tragen
Mund-Nasenschutz und desinfizieren sich vorher die Hände.
Es sollte kein gemeinsames Abklatschen etc. erfolgen.
Einlauf- und Ballkinder sind z.Zt. nicht erlaubt.
Es muss immer der Mindestabstand zum Zeitnehmertisch eingehalten werden.
Corona Hygieneregeln für Spiele mit Zuschauern
(gilt auch für weitere Mannschaftsbetreuer bzw. fahrende Eltern etc., die nicht im
Spielberichtsbogen erscheinen)
Genereller Einlass in die Sportstätten nur mit einem 3G Nachweis, d.h. geimpft, genesen
oder getestet.
Besuchern mit Krankheitssymptomen ist der Zugang zur Sportstätte nicht gestattet.
Zuschauern und weitere o.g. Personen müssen einen Antigentest mit Zertifikat vorlegen,
ein Selbsttest vor Ort wird nicht akzeptiert.
Es herrscht generelle Maskenpflicht, des Standard FFP2, KN5, N95 oder vergleichbares
ohne Ausatemventil ist zu tragen. Auch am Sitzplatz verpflichtend, nur zum Essen und
Trinken darf diese kurz abgenommen werden.
Für Schüler und Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das
durchgängig geführte Testheft der Schulen weiterhin als Testnachweis. Schüler und
Schülerinnen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sowie Jugendliche die nicht mehr in
die Schule gehen, werden als Erwachsene behandelt und dürfen nur geimpft oder
genesen und getestet teilnehmen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder
Sechsjährige die noch nicht zur Schule gehen benötigen keinen Nachweis zur Betretung
der Sportstätte. Für Kinder aus einem anderen Bundesland, in dem kein Testheft geführt
wird, gilt der Schülerausweis als Nachweis.
Eingang/Ausgang:
Eingang/Ausgang für Zuschauer ist der normale Zuschauereingang, der Mindestabstand
muss gewahrt werden.
Tisch für Eintritt (nur im Seniorenbereich)
Wird mit einer Plexiglasscheibe mit kleiner Durchreiche ausgestattet, das Tragen von
Mund-Nasenschutz Typ FFP2 ist verpflichtend.
Kontaktverfolgung/ 3G- Nachweis und Sitzplätze Zuschauer:
3G-Negativnachweise (Voraussetzungen siehe oben) sind verpflichtend.
Die Kontrolle des 3G-Negativnacheises erfolgt im Eingangsbereich. Als Kontrollnachweis
bekommt jeder ein farbliches Armbändchen angelegt, dies muss für die Dauer des
Aufenthalts in der Sportstätte getragen werden.
Der Aufenthalt in der Sprecherkabine für Zuschauer u. ä. ist untersagt. Diesen Raum
dürfen nur HSG Verantwortliche bzw. von denen benannte Personen betreten werden.
Es ist darauf zu achten, dass auf den Sitzplätzen der Mindestabstand zu fremden
Personen eingehalt wird. Jede zweite Zuschauerbank ist für Zuschauer gesperrt.
Hygieneschutz:
Im Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Desinfektionsspender aufstellen. Mund-Nasenschutz
für Besucher bereithalten, für die keine dabeihaben.
Notausgangstür unten zur Halle geschlossen halten, kein Durchgang für Unbefugte.
Während der Halbzeitpause und nach dem Spiel muss entsprechend gelüftet werden.
Gastronomie:
Verkaufsfenster mit einer Plexiglasscheibe incl. Durchreiche versehen.
Vor der Verkaufsstelle muss mit Klebeband der Abstand gekennzeichnet werden.
Der Thekendient trägt Mund-Nasenschutz Typ FFP 2.
Verzicht auf Stehtische vor dem Kiosk
Essen und Trinken nur am Sitzplatz gestattet, dazu darf kurz die Maske abgenommen
werden.
Selbstbedienung, gerade im Jugendbereich wie früher, ist untersagt.